Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsbedingungen

Es gelten die allgemeinen Rechtsbedingungen für Heilbehandlungen. Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen im Sinne des §18 EStG zu den freien Berufen. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Laut §145 BGB ist der Vertrag nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§611- 630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach §611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Klient überlassen. Falls beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach §612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§612 Abs.2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§315 BGB). Nach §4 Abs.14 Satz1 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Heilpraktikerin von der Steuer befreit (unter Umständen betrifft es nicht die Tätigkeit als Coach / psychologische Beraterin).

2. Allgemeines, Geltungsbereich

Katharina Gnatzy führt Heilkundliche Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz (n.d. HPG), wie auch Coaching und psychologische Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klient) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Auch wenn Katharina Gnatzy in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.

3. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Das telefonische oder E-Mail -Vorgespräch ist kostenfrei. Die Angebote sind freibleibend. Änderungen sind vorbehalten. Für Leistungen werden die auf der Website veröffentlichten oder in einer Vereinbarung angegebenen Honorare berechnet. Spesen, wie z.B. Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten usw. werden dem Klienten gesondert in Rechnung gestellt. Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Honorars und der Spesen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar jeweils in bar, nach jeder Sitzung entrichtet. Sitzungs-/Konsultations- Pakete (mehrere Sitzungen) sind am Ende der ersten Stunde in bar oder im Voraus per Überweisung zu bezahlen. Die Termine für Telefon- Coaching / Beratung werden zwischen Katharina Gnatzy und Klient nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Sofern es sich nicht um einen Festnetzanschluss handelt, trägt der Klient die Telefonkosten. Das Honorar für die vereinbarte Telefonsitzung ist im Voraus zu überweisen. E-Mail-Anfragen, die inhaltlich über Information, Organisation und Terminvereinbarung hinausgehen und direkte Beratungs-Themen des Klienten betreffen, werden entsprechend der aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzüge fällig. Telefon- wie auch Vor Ort und Inhouse-Termine finden nur nach Vorauszahlung statt.

4. Sitzungstermine und Kulanz

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Heilkundlichen Psychotherapie n.d. HPG, des Coachings und der psychologischen Beratung werden von den Partnern einvernehmlich vereinbart. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Praxisadresse als abgesprochen. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Der Termin beginnt ab der vereinbarten Uhrzeit. Verspätet sich der Klient, verkürzt sich die Sitzungszeit. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens 48 Std. an Werktagen (Mo-Fr) vor dem Termin möglich. Beispiel: Ein Termin, der für Montags 11:00 Uhr vereinbart ist, kann bis 11:00 Uhr am Donnerstag vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Danach wird das Honorar zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Für Kurse, Workshops und Seminare ist die Absage bis 14 Werktage im Voraus kostenlos, bis 7 Werktage vorher wird die Gebühr zu 50% in Rechnung gestellt. Bei 3 Werktagen vorher oder bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr in voller Höhe fällig. Das stellen eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache möglich. Bei Abbruch kann keine Rückforderung geltend gemacht werden.

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse:

Katharina Gnatzy ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben - hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird Katharina Gnatzy den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Es besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten des Klienten.

6. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Seminar und Workshopunterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Wird zwischen Klient und Katharina Gnatzy ein Bericht mit Feedback von Katharina Gnatzy vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt. Das Urheberrecht an den Konzepten und Unterlagen gehört allein Katharina Gnatzy. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Katharina Gnatzy ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

7. Versicherungsschutz

Das Coaching und die psychologische Beratung sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Veranstalter von Team-Coachings, Team-Seminaren und Team-Workshops ist der Auftraggeber. Somit obliegt der Versicherungsschutz dem Auftraggeber.

8. Haftung

Die Informationen und Feedbacks in Sitzungen, sowie in allen Dokumentationen sind durch Katharina Gnatzy sorgfältig erwogen und geprüft. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistung. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung und Schadensersatz wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

9. Vertraulichkeit

Katharina Gnatzy verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

10. Mitwirkungspflicht des Klienten:

Die Sitzungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Die Sitzungen beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Katharina Gnatzy möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Sitzungen ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess sind und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Katharina Gnatzy steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

11. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching, psychologische Beratung, Seminare und Workshops sind keine Therapie und ersetzen diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie geht von einer Störung des allgemeinen Gesundheitszustandes aus, den Alltag nicht mehr bedarfsgerecht zu bewältigen. Sie beschäftigt sich etwas mehr mit Vergangenheit und ist bemüht, Vergangenes zu verarbeiten. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet und wird vom Klienten nicht als Leid betrachtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Störung. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher neue Handlungsfähigkeiten erlangen möchte. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten.

12. Heilversprechen / Heilmittelwerbegesetz

Grundsätzlich soll bei den aufgeführten Leistungen nicht der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen zugrunde liegt. Ebenso wenig darf aus den Ausführungen abgeleitet werden, dass Linderung, Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.

13. Religiöse Sondergemeinschaften

Weder in Vergangenheit, noch gegenwärtig strebe ich, Katharina Gnatzy, einen Beitritt, Seminarbesuch oder ähnliches bei Organisationen / Institutionen an, die als religiöse Sondergemeinschaften zu bezeichnen wären. Ich akzeptiere und respektiere den persönlichen Wunsch anderer Menschen, des kulturell-, traditions-, bedürfnisbedingten Bekenntnisses einer Glaubensgemeinschaft und / oder einer Institution anzugehören.

14. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Berlin, im Juli 2019